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   OLG München, 21.01.1999 - 29 W 3305/98   

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OLG München, 21.01.1999 - 29 W 3305/98 (https://dejure.org/1999,25560)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.1999 - 29 W 3305/98 (https://dejure.org/1999,25560)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 29 W 3305/98 (https://dejure.org/1999,25560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 1999, 239
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 14.04.2009 - 312 O 497/08

    Kostenentscheidung im Markenverletzungsstreit: Voraussetzungen eines sofortigen

    Die Umstände des konkreten Einzelfalls (vgl. zu diesem Erfordernis z. B. OLG Hamburg, GRUR 1984, 758; WRP 1988, 47; OLG Köln, WRP 1983, 453; 1984, 641 f.; OLG München, NJWE-WettbR 1999, 239 f.) sind vielmehr geeignet gewesen, bei der Antragstellerin die ernste Besorgnis zu begründen, dass die Antragsgegner sich bei einer vorherigen förmlichen Abmahnung um schnelle Beseitigung eines etwa vorhandenen Warenbestandes bemühen werden.
  • LG Mannheim, 03.03.2006 - 2 O 29/06

    Einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung: Entbehrlichkeit einer vorherigen

    In diesen Fällen gibt der Verpflichtete bereits durch sein rechtsverletzendes Handeln Veranlassung zur Einreichung eines Verfügungsantrags, sodass er auch durch ein sofortiges Anerkenntnis nicht mehr in den Genuss der Kostenregelung des § 93 ZPO kommen kann (OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 - Ohrstecker ; OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1998, 234; OLG München NJWE-WettbR 1999, 239; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257; OLG Nürnberg WRP 1995, 427; LG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware ; Teplitzky , Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage 2002 Kap. 41 Rdn. 30 f; Bornkamm in: Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage 2004 § 12 Rdn. 1.48; Deutsch in: Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Auflage 2004, Kap. 2 Rdn 93; Brüning in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2004, § 12 Rdn. 17; Berneke , Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Auflage 2003, Einl. Rdn. 10).
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